Hypothek

Die Hypothek ist nach deutschem Recht ein Grundpfandrecht, das an am Eigentum an einem Grundstück, am Erbbaurecht, am Wohnungseigentum oder am Gebäudeeigentum begründet werden kann. Der Hypothekengläubiger hat somit das Recht die Substanz und Nutzung eines Grundstücks oder Gebäudes durch eine Zwangsvollstreckung zu nutzen, um Geld daraus zu erhalten. Die Hypothek besteht dabei durch eine Einigung zwischen Eigentümer und Forderungsinhaber und wird in das Grundbuch des Eigentums eingetragen.
Häufige Verwendung findet die Hypothek im Bankgeschäft, wenn es um die Sicherung eines Kredits geht. Somit wird umgangssprachlich nicht nur das Sicherheitspfandrecht, sondern auch das Darlehen an sich als Hypothek bezeichnet.
Hypotheken sind nicht an einen Forderungsinhaber gebunden. Wird die Forderung abgetreten, geht auch die Hypothek auf den neuen Inhaber über. Man spricht dann von einer Verkehrshypothek. Die Hypothek kann allerdings nicht übergeben werden, wenn es sich um eine Sicherungshypothek bei einem Kredit handelt. Allerdings gibt es auch hier noch eine Reihe von Regelungen, die Ausnahmen bilden und die daher auch gesondert beachtet werden müssen.

Weitere Infos