Lebensversicherung
Die Lebensversicherung gehört zu den ältesten Versicherungen überhaupt. Die ursprüngliche Form ist die Todesfallversicherung, d.h. das der Versicherungsfall erst mit dem Ableben der versicherten Person eintritt.
Diese Todesfallversicherung wird heute als Risikolebensversicherung bezeichnet. Hier zahlt der Versicherungsnehmer ausschließlich für den Versicherungsschutz gegen Tod. Im Versicherungsfall erhält er dann die im Vorfeld festgelegte Versicherungssumme.
Die Höhe des Beitrages richtet sich fast ausschließlich nach der Höhe der gewünschten Versicherungssumme. Wird aber über den so genannten Beitragssofortabzug mit den Überschussanteilen die der Versicherer wirtschaftet der Beitrag reduziert, ergibt sich oftmals ein sehr viel günstigerer Beitrag.
Besonders günstig sind Risikolebensversicherungen für Nichtraucher, viele Lebensversicherer bieten hier besonders günstige Tarife an. Das wird unter dem Hintergrund gewährt, dass Nichtraucher weniger häufig streben (rein statistisch betrachtet).
Die zweite Form der Lebensversicherung ist die Kapitallebensversicherung. Hier tritt der Versicherungsfall zwar nach wie vor auch beim Tod der versicherten Person ein, aber es gibt noch einen zweiten Versicherungsfall: das Erleben.
Bei Erleben eines gewissen Alters bzw. beim Erleben eine gewisse Vertragslaufzeit wird der Vertrag der Kapitallebensversicherung auch fällig. Dazu wird im Vorfeld eine Vertragslaufzeit von beispielsweise 30 Jahren vereinbart. Erreicht die versicherte Person diese 30 Jahre Vertragslaufzeit, dann wird die Kapitallebensversicherung ebenfalls fällig.
Sehr beliebt ist die Versicherungsform gerade für Vorsorgesparer, die etwas für Ihre Altersvorsorge tun möchten aber gleichzeitig Ihre Angehörigen in gewisser Weise finanziell bedenken möchten.