Privathaftpflichtversicherung
Jeder Bundesbürger hat per Gesetz die Pflicht für die Schäden zu haften die er verursacht, egal in welcher Höhe und ob er die Kosten begleichen kann oder nicht. Dies wird im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgehalten.
Folglich besteht für jeden Bundesbürger das Risiko alle Werte in seinem Leben zu verlieren, wenn er einen anderen unabsichtlich schädigt. Die Privathaftpflichtversicherung ist die einzige und somit auch wichtigste Versicherung die dieses Risiko deckt. Der Versicherungsfall besteht dann, wenn die versicherte Person einen an einer anderen Person verübten Schaden meldet.
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt dann sowohl die Begleichung der Kosten des Geschädigten als auch die Abwehr unberechtigter Forderungen an die versicherte Person. Eine genaue Prüfung des Sachverhaltes und der Richtigkeit übernimmt die Privathaftversicherung auch, damit möglicher Versicherungsbetrug von seinen der Geschädigten ausgeschlossen werden kann. Der Versicherungsnehmer bekommt von diesem ganz Prozedere so gut wie nichts mit.
Trotz der jährliche erbrachten Millionenzahlungen der Versicherer an Geschädigte jedes Jahr, sind die Beiträge für eine Privathaftpflichtversicherung denkbar nieder. Bereits mit einige Euros pro Monat kann mein eine leistungsstarke Versicherung erhalten. Jahresbeiträge unterhalb von 50 EUR sind für Singles keine Seltenheit.
Vom Versicherer werden dann drei Schadensarten gedeckt: Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Diese drei Arten stellen aber gleichzeitig fast alle denkbaren Schäden dar, die auf einen Versicherten zu kommen können, daher kann man von einer vollen Deckung aller Risiken sprechen. Über die so genannte Ausfalldeckung lassen sich heute sogar die Kosten erstatten die ein anderer dem Versicherungsnehmer zu fügt, besonderer Clou: die Kosten werden von der eigenen Versicherung gezahlt.