Privatversicherung
Die Privatversicherung ist ein Teil zweier Krankenversicherungsysteme, die es in Deutschland gibt. Das Gegenteil zur Privatversicherung ist die gesetzliche Krankenversicherung. Die beiden Versicherungssysteme unterscheiden sich wesentlich in ihrer Beitragshöhe, ihren Leistungen und ihren Zugangsvoraussetzungen.
Wer selbstständig oder Beamter ist oder wessen Einkommen oberhalb einer festgelegten Versicherungsgrenze liegt, der kann sich privat versichern lassen.
Die Mehrheit der Arbeitnehmer in Deutschland ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, wohingegen die Privatversicherung eine freiwillige Versicherung ist.
Die private Krankenversicherung lässt ihren Kunden das Privileg zuteil werden, Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Heilbehandler selbst auszusuchen. Die Rechnung für erbrachte Leistungen wird dann an den Versicherten geschickt, der die Rechnung an die private Krankenversicherung weiterleitet. Diese erstattet dann die Kosten - unter Berücksichtigung des gewählten Versicherungsumfanges - zurück. Bei der gesetzlichen Versicherung kann der Kunde nur zwischen Ärzten und Krankenhäusern wählen, welche von Krankenkassen zugelassen sind.
Die Beitragshöhe richtet sich bei der Privatversicherung nach den Leistungen, die man in Anspruch nimmt, dem Gesundheitszustand, dem Alter und dem Geschlecht.