Rechtsschutzversicherung
Mit der Rechtsschutzversicherung ist eigentlich eine Kostenversicherung gegen Prozesskosten gemeint, d.h. der Versicherungsnehmer sichert das Risiko der anfallenden Prozesskosten für einen möglichen Rechtsstreit ab. Hierbei muss ganz klar gesagt sein, dass laufende und absehbare Prozesse oder Rechtsstreitigkeit nicht versicherbar sind.
Hierzu bieten die Rechtsschutzversicherer Tarife zu unterschiedlichen Versicherungssummen und verschiedenen Rechtsgebieten an. Beispielsweise können über den Berufsrechtsschutz Kosten für Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder Auftraggeber abgesichert werden. Gerade bei Mensch die oft den Arbeitgeber wechseln kann eine Rechtsschutzversicherung unnötige Kosten auffangen.
Für Eigentümer von Häusern oder Grundstücken ist eine Rechtsschutzversicherung überlegenswert, da hier auch Kosten für Rechtsstreitigkeiten mit Mietern oder Pächtern erbracht werden.
Der Versicherungsfall tritt bei der Rechtsschutzversicherung dann ein, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer um die Zusage der Kostenübernahme bitte und diesem von Rechtsschutzversicherer gewährt wird. Hierzu erhält der Versicherungsnehmer bzw. der beauftragte Rechtsanwalt dann eine Kostenübernahmebescheinigung.
Der beauftragte Rechtsanwalt kann dann seine Honorarkosten direkt mit dem Rechtsschutzversicherer abrechnen ohne, dass dem Versicherungsnehmer irgendwelche Kosten entstehen. Gerade der Verkehrsrechtsschutz erfreut sich hier in Deutschland großer Beliebtheit, da die Rechtsstreitigkeit die aufgrund von Verkehrsunfällen entstanden sind, gerade in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Gleichzeitig verzeichnet man einen breiten Anstieg der Kosten für Gerichte und Anwälte.