Riester-Rente

Die Riester-Rente war die erste staatlich initiierte Vorsorgeform, ursprünglich sollten Sie nur die 4%ige Versorgungslücke die durch die Absenkung des Rentenniveaus von 67% auf 63% decken. Heutzutage stellte Sie aber für viele bereits eine Grundversorgung dar.

Parallel zur Rürup-Rente macht die Riester-Rente durchaus sind, allerdings ist Ihr Anteil an der gesamten Vorsorge so gering, dass Sie als alleinige Vorsorgeform NICHT ausreichend. Aktuell kann ein Sparer bis zu 2% seines Jahreseinkommens in diese Form sparen.

Dafür erhält aktuell als Alleinstehender 76 EUR staatlichen Zuschuss. Pro Kind erhält man zusätzlich 92 EUR. Bis ins Jahr 2008 soll dieser Beitrag auf 154 EUR pro Alleinstehende und das Doppelte für Verheiratete erhöht werden. Dann erhalten Sie auch pro Kind 185 EUR.

Vorteil der Riester-Rente besteht darin, dass die staatlichen Zuschüsse von dem zuzahlenden Beitrag abgezogen werden, sprich der Anleger einen wesentlich geringeren Beitrag hat.

Beispiel:

Bei 35.000 EUR Einkommen könnten 2% also 700 EUR pro Jahr angelegt werden. Alleinstehende erhalten hier zu 76 EUR Ehepaare 152 EUR Zuschuss. Diese werden vom Jahresbeitrag abgezogen. Der Nettobetrag entspricht dann also nur noch 624 EUR oder 548 EUR die vom Versicherten gespart werden müssten.

Natürlich erhält man seine Zinsen aber auf 700 EUR!

Die Anlage in einen Riestervertrag wird umso interessanter umso mehr Kinder noch vorhanden sind. Zusätzlich steigen die Förderungen des Staates ja bis ins Jahr 2008 deutlich an und es ist ab dem Jahr 2006 möglich 3% des Jahreseinkommens und ab 2008 4% des Jahreseinkommens für die geförderte Altersvorsorge zu nutzen.

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