Rürup Rente
Seit 2005 gibt es nun die nachgelagerte Besteuerung von Vorsorgeerträgen. Das bedeutet, dass heute Beiträge zur Altersvorsorge bis zum Jahr 2040 bis zu 100% vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können. Bis zum Jahr 2040 werden dass maximal 20.000 EUR sein.
Aktuell kann jeder, egal ob selbständig, angestellt oder anders, rund 60% seiner Beiträge steuerlich geltend machen. Das also bis maximal 12.000 EUR pro Jahr (60% von 20.000 EUR). So kann auf einfache Weise gut für die private Altersvorsorge gespart werden.
Die Rürup-Rente oder auch Basisrente soll jedem die steuergeförderte Altersvorsorge ermöglichen. Zusätzliche Förderungen wie beispielsweise bei Riester sind zwar nicht möglich, allerdings ist das Steuergeschenk der Rürup-Rente gerade für Selbständige und auch Gutverdiener überaus interessant.
Bis ins Jahr 2040 werden zum einen der Teil der Vorsorgebeiträge die steuerfrei eingezahlt werden können steigen, genauso wie der Anteil der Erträge die bei Rentenbeginn der Steuer unterliegen.
Wesentlicher Vorteil der Rürup-Rente liegt darin, dass die Einzahlung jederzeit flexibel bleiben, Sie können also jedes Jahr die Einzahlungen dem Steuerfreibetrag (jetzt 12.000 EUR) anpassen und so maximal Steuern sparen.
Nachteile sind das der Vertrag nicht beleihbar, veräußerbar, kapitalisierbar und auch nicht übertragbar sind. Das bedeutet dass Sie stark an diesen Vertrag gebunden sind, aber dies wird mit massiven Steuervorteilen entschädigt: aktuell 12.000 EUR steuerfreie Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag für jeden! Die Erträge aus solchen Rürup-Renten werden dann im Jahre der Verrentung mit dem aktuellen Steuersatz und dem Steueranteil nachgelagert besteuert.