Unterhaltszahlungen

Haben Mann und Frau ein gemeinsames Kind und trennen sich dann, sind Unterhaltszahlungen an den Partner, bei dem das Kind zukünftig leben wird, zu zahlen. Bei unklarer Vaterschaft besteht die Möglichkeit selbst oder aber auch über das Jugendamt einen Vaterschaftstest machen zu lassen. Bei ehemals verheirateten Paaren sieht die Sache ein wenig anders aus. Wenn es um Unterhaltszahlungen für ein oder mehrere Kinder geht, kann man die Höhe der Zahlungen vom Jugendamt feststellen und dann urkundlich festsetzen lassen. Der Elternteil, bei dem die Kinder leben, erhält die Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil. Das Sorgerecht haben in der Regel beide. Nur in besonderen Härtefällen wird heute das Sorgerecht aberkannt. Arbeitet die geschiedene Frau aus welchen Gründen auch immer nicht, ist der geschiedene Ehemann, vom Gesetz her verpflichtet, an seiner Ex-Frau auch Unterhaltszahlungen zu leisten. Das ist für viele Männer ganz schön hart. Meist arbeiten sie nur noch um die Unterhaltszahlungen aufbringen zu können. Wer sich bei einer Scheidung gütlich einigt, kann auf Unterhaltszahlungen gegenüber dem Ex Partner verzichten und das gerichtlich festhalten lassen.

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