Arzthaftungsrecht
Bei jeder Behandlung und Beratung schließen der jeweilige Arzt und der zu Behandelnde einen Vertrag miteinander ab, welcher nicht in schriftlicher Form vorliegt. Dieses Arzthaftungsrecht dient dem Schutz des Patienten, welcher sich gegen etwaige Behandlungs-, Beratungs- und Dokumentationsfehler, absichert.
Da auch Ärtzte nur Menschen sind und Irren bekanntlich menschlich ist, kann es auch vorkommen, dass ein Arzt einen unbewussten Fehler begeht. Gerade in der Schönheitschirurgie sind solche Fälle gegeben. Ärzten, die unsachgemäß eine Schönheitsoperation durchführen oder unbewusst einen Fehler begehen und dadurch ihren Patienten äußerlich verunstalten, kann zwar in dem Sinne kein Riegel vorgeschoben werden, doch durch das Arzthaftungsrecht soll die Wahrscheinlichkeit des Eintreten eines solchen Falles gemindert werden.
Durch das Arzthaftungsrecht kommt jedem Patienten, der nicht mit aller Sorgfalt behandelt wurde, das Recht zu, gegen den Arzt auf Schadensersatz zu klagen. Dieser Prozess beginnt dann damit, dass von einem Gutachter geprüft wird, ob der Patient einen Grund dazu hat, zu klagen. Verhandelt wird die Sache vor der deutschen Ärztekammer.