Beitragsrückerstattung

Eine Beitragsrückerstattung findet häufig bei Lebens- oder Privatkrankenversicherungen statt, wenn das Versicherungsunternehmen Überschüsse erwirtschaftet. Eine Beitragsrückerstattung gibt es allerdings nur, wenn das auch im Vertrag vereinbart ist. Ist das nicht der Fall, erfolgen nach Abschluss eines Jahres auch keine Gutschriften.
Bei vielen Versicherungen wird zwischen einer erfolgsabhängigen und einer erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung unterschieden. Bei der erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung erhält der Versicherungsnehmer Geld zurück, wenn im Vertrag festgehalten ist, dass bei einer Nichtinanspruchnahme der Versicherungsleistung ein Teil der Beiträge erstattet wird.
Die Beitragsrückerstattung kann in Form einer Barausschüttung vorgenommen werden. Es ist aber auch möglich, dass dir Beitragsrückerstattung zur Senkung von Beitragszahlungen verwendet wird bzw. Beitragserhöhungen auffängt. Auch ein Bonussystem ist möglich, wird allerdings selten verwendet.
Welche Versicherung Beitragsrückerstattungen in welcher Form anbietet, findet man im Internet. Dann kann man vergleichen und schauen, was sich lohnt.

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