Freiwillige Krankenversicherung
In Deutschland besteht die Pflicht zu einer Krankenversicherung – zum Glück, denn Krank sein kann teuer werden und aufgrund finanzieller Notlagen sollte niemand bei der Behandlung benachteiligt werden. Ist man angestellt, tritt man automatisch einer gesetzlichen Krankenversicherung bei. So sieht es das soziale System vor. Es gibt allerdings auch Menschen, die nicht unter die Pflichtversicherung fallen. Für Selbständige gilt zum Beispiel das Prinzip „Freiwillige Krankenversicherung“. Das heißt, sie können wählen, ob sie einer gesetzlichen oder privaten Versicherung beitreten.