Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht, sofern man als Arbeitnehmer oder Arbeiter berufstätig oder Student ist. Andere Personen, wie zum Beispiel Beamte, können sich allerdings um eine private Krankenversicherung bemühen, bei welcher sie die Konditionen selbst festlegen können.
Krankenversicherungen dienen dazu, den Versicherten in Krankheitsfällen und bei Unfällen (z.b. Beinbruch) finanziell zu unterstützen und ihm die Kosten für die Behandlung in vollem Umfang oder teilweise zurückzuerstatten.
In Deutschland wird die Krankenversicherung in die gesetzliche (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) unterteilt. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitragssatz einkommensabhängig, wohingegen er sich bei der privaten aus dem Gesundheitszustand, dem Geschlecht und Ähnlichem zusammensetzt.
Obwohl in Deutschland eine Versicherungspflicht besteht, leben hier rund 190.000 Menschen, die weder in einer privaten noch in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Die Krankenversicherung ist in das Gesundheitssystem und in die Sozialversicherung eingebettet.

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