Krankenversicherung gesetzlich

In Deutschland ist die Absicherung über eine Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Angestellte sind normalerweise auch in einer gesetzlichen Krankenkasse – Selbständige, Beamte und Freiberufler wählen oft die Versicherung über private Anbieter von Krankenversicherungen. Aber auch Angestellte können sich privat versichern lassen, wenn sie mit ihrem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Die liegt bei derzeit bei 42.300 Euro brutto jährlich. Die private Krankenversicherung ist dabei oft günstiger, als die gesetzlichen und bietet mehr Leistungen.

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