Anwaltskammer
Eine Anwaltskammer ist eine Vereinigung von Rechtsanwälten in verschiedenen Teilen Deutschlands. Für jede einzelne Anwaltskammer ist das Oberlandesgericht zuständig. Wer als Rechtsanwalt tätig ist, verpflichtet sich, den regionalen Anwaltskammern beizutreten.
Rechtsanwaltskammern nehmen aktiv am Verfahren der Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft teil, sind für das Einhalten des Berufsrechtes zuständig und vermitteln, sofern es zu Streitigkeiten zwischen Mandanten und Rechtsanwälten kommt. Ihre Aufgaben und Befugnisse sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt.
Jede Anwaltskammer hat einen ehrenamtlichen Vorsitzenden, welcher durch die Mitglieder gewählt wird. Dieser Vorsitzende muss ebenfalls in der Anwaltskammer vertreten sein. Den Zusammenschluss der einzelnen Anwaltskammern eines Bundeslandes nennt man Bundesrechtsanwaltskammer. Den Anwaltskammern ist widerum ein Anwaltsgericht angegliedert, welches überwacht, ob Rechtsanwälte berufliche Verfehlungen begehen. Sollte dies der Fall sein, wird das Anwaltsgericht Geldstrafen und Berufsverbote verhängen.