Aufträge

Ein Auftrag ist die Anordnung einer Person an eine andere Person, etwas auszuführen. Deshalb kann die Bezeichnung Aufträge keinem klaren Feld zugeordnet werden. Denn Aufträge gibt es sowohl beim Militär, als auch in der Produktion oder in dem verwaltenden Bereich. Das Militär grenzt sich jedoch gewissermaßen von den übrigen beiden Bedeutungen von Aufträgen ab. Denn die Tätigkeiten, welche verrichtet werden sollen, werden nicht eindeutig vorgegeben, um dem Handelnden ein Grundmaß an Selbstständigkeit und Entscheidungsfindung zukommen zu lassen. Wohingegen im Bereich der Produktion Aufträge nach exakt ausgerichteten Vorgaben bearbeitet werden müssen.
Im privaten Umfeld werden Aufträge mit einer Ausschreibung gleichgesetzt, zu welcher man nach erfolgreicher Bewerbung den Zuschlag erhält. Ausschreibungen werden von Gemeinden, Städten oder vom Staat bekanntgegeben.
Der Begriff Auftrag kann mit einer gewissen Wettbewerbsfähigkeit gleichgesetzt werden. Auf dem freien Markt muss man als Firma gegen die Konkurrenz bestehen können, um Aufträge zu erhalten.

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