Beschattungen
Beschattungen werden von Polizisten oder Detektiven durchgeführt. Ziel ist es, sich dabei Informationen zu beschaffen und Straftäter oder Ähnliches ausfindig zu machen. Häufig werden Beschattungen auch eingesetzt, um gerichtliches Beweismaterial zu beschaffen.
Beschattungen können aber auch von Privatleuten in Auftrag gegeben werden. Etwa für Ermittlungen in Streitfällen oder Angelegenheiten, welche die Familie, die Partnerschaft oder Erbschaften betreffen.
Auch Unternehmen nehmen das Angebot von Detektiven und Privatermittlern gerne wahr. Sie haben ein Anliegen daran, Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten aufzuklären. Ebenfalls können sie Schuldner beschatten lassen.
2002 wurde ein Fall vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main behandelt. Es handelte sich dabei um die Klärung der Frage, inwieweit es Arbeitgebern erlaubt ist, eine Beschattung gegen ihre Mitarbeiter zu veranlassen.
Beschattungen werden überwiegend von Menschen vorgenommen. Technische Hilfsmittel sind hierbei zwar hilfreich, aber das Wichtigste sieht der Privatermittler mit seinen Augen und hört er mit seinen Ohren.
Wenn eine Observation erfolgreich verläuft, bekommt der Beschattete überhaupt nicht mit, dass auf ihn jemand angesetzt wurde. Es kann aber natürlich auch vorkommen, dass sich die Observierer durch einen unglücklichen Zufall bemerkbar machen und ihre Beschattungen vorerst auf Eis gelegt sind. Das Entscheidende ist bei Beschattungen nämlich, dass der Observierte keine Ahnung davon hat, dass er beobachtet wird. Nur so kann garantiert werden, dass er sich nicht verstellt.